Oswald Franz / Thürnthal


Werdegang

Franz Oswald
Franz Oswald

Franz Oswald wurde aufgrund seiner Gewissensüberzeugung am 6. April 1943 vom 4. Senat des Reichskriegsgerichts wegen Zersetzung der Wehrkraft zum Tode, zum Verlust der Wehrwürde und zum dauernden Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte verurteilt.


Er wurde am 23. Oktober 1908 in Wien als Sohn eines Landwirts geboren und war wohnhaft in Thürnthal bei Fels am Wagram. Anfang 1936 begann er sich mit den Schriften der „Internationalen Bibelforscher“ zu beschäftigen – wie Jehovas Zeugen damals genannt wurden. Im August 1936 trat er aus der katholischen Kirche aus und schloß sich den Zeugen Jehovas an. Er war sehr aktiv und besuchte trotz Verbots die Gottesdienste in Krems und beteiligte sich an der Verbreitung der Literatur der Glaubensgemeinschaft. Auch nach Kriegsbeginn versammelte er sich regelmäßig mit seinen Glaubensbrüdern in Tulln. Auch überbrachte er mit seinem Bruder Johann Oswald (Thürnthal) Schriften der Bibelforscher-Vereinigung an die Kremser Glaubensbrüder Köck und Stanzl. Er wurde dabei nach einem Tip in der Wohnung von Köck in Krems, Wegscheid 2, festgenommen.

Verhaftung und Hinrichtung

Franz Oswald
Franz Oswald

Am 1. April 1940 wurde er in Untersuchungshaft genommen und am 26. September 1940 vom Sondergericht in St. Pölten zu 2 Jahren Zuchthaus verurteilt. Kurz nach seiner Haft erhielt er am 15. November 1942 vom Wehrbezirkskommando Dessau einen Einberufungsbefehl. Auf diesem war vermerkt, dass ihm für die Dauer des Wehrdienstes auf Erlaß des Führeres die Wehrwürdigkeit wieder verliehen worden sei. Franz Oswald erklärte jedoch, dass er trotz Belehrung über die Folgen, aus Glaubensgründen nicht Soldat werden könne. In demselben Sinn äußerte er sich vor dem Untersuchungsführer der Afrika-Brigade 999 am 19. November 1942 und vor dem Untersuchungsführer des Reichskriegsgerichts am 3. Dezember 1942, dem gegenüber er erklärte, den Fahneneid nicht leisten zu können und jeglichen Wehrdienst mit oder ohne Waffe zu verweigern, obwohl er wisse, dass er sich damit der schwersten Strafe aussetze. Als 34 jährigen Mann wollte man ihn aber unbedingt verpflichten, Wehrdienst zu leisten, schließlich hatte man ihm ja zu diesem Zwecke die Wehrwürdigkeit wieder zuerkannt. 

Franz Oswald blieb jedoch seiner innersten Überzeugung treu. Im Urteil wurde darauf hingewiesen, dass er hartnäckig und unbelehrbar an seinem ablehnenden Standpunkt festhalte und es für seine strafrechtliche Schuld ohne Bedeutung sei, dass er aus religiöser Überzeugung gehandelt hatte. Zudem sei sein Verhalten wegen der ihr innewohnenden gefährlichen Werbekraft besonders geeignet, zersetzend auf andere zu wirken. Es wurde deshalb am 16. April 1943 das Todesurteil ausgesprochen und am 6.5.1943 im Zuchthaus Brandenburg-Görden vollstreckt - Franz Oswald wurde geköpft.

Andere Hinweise auf Franz Oswald

In dem Buch "Franz Jägerstätter - Martyrer" von Erna Putz wird auf Seite 100 folgender Hinweis auf Franz Oswald gemacht:

"Die Konzentrierung der Verfahren beim RKG in Berlin entsprang vermutlich
dem Bestreben, Gedanken, die Krieg und Glauben verknüpften,
möglichst zu isolieren. ... Im Urteil gegen den Zeugen Jehovas
Franz Oswald aus Wien vom 6. April 1943 heißt es: „Zudem ist sein Verhalten
wegen der ihm innewohnenden Werbekraft besonders geeignet,
zersetzend auf andere zu wirken. Es war deshalb auf Todesstrafe zu erkennen.“

Anklageschrift

Feldurteil